AGB

AGB Aus - Zeit im Spanger Hof

    Sollten Sie zwei Termine in Folge absagen, entfallen ohne Rückmeldung alle weiteren geplanten Termine automatisch.


Falls Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher telefonisch ab, auch am Wochenende steht ein Anrufbeantworter bereit. Nicht abgesagte Termine werden mit 85% in Rechnung gestellt. Auch im Krankheitsfall!


Warum?

 Bei einer Terminvereinbarung mit der Aus-Zeit im Spanger Hof  kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande nach §611 BGB.

Kunde und Therapeut vereinbaren einen Termin, um sich um die Probleme, mit denen der Kunde, kommt zu kümmern.

Eine Stunde vor dem Termin klingelt das Telefon und der Kunde sagt ab oder schlimmer noch, der Kunde kommt gar nicht. In der kürze der Zeit einen Nachfolger zu finden ist praktisch unmöglich.Bei Ausfall fehlt jetzt nicht nur die Zeit, sondern auch das Geld, denn das Geld ist ja schon praktisch verplant, für: Haftpflichversicherung, Strom, Müll, Wasser, Gehalt, Lohnnebenkosten,Geräteanschaffung,-Wartung,Steuerbrater, Finanzamt uvm

Und was nun?

Alles aufgezählte muss trotzdem gezahlt werden und noch viel mehr. Es ist also ein draufzahlgeschäft. Um das zu vermeiden, füllt jeder Kunde ein Anmeldeformular aus, in dem die AGB`s vermerkt sind und er bestätigt damit 24 Stunden vorher abzusagen, sollte der Termin nicht eingehalten werden können. Auch Krankheit schützt nicht vor Ausfallgebühren. Sollte der Kunde nicht zu dem Vereinbarten Termin erscheinen oder absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB von 85% des Behandlungspreises zu entrichten zuzüglich Bearbeitungsgebühr und Energiepauschale von 5,80€!

Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden) einen Anrufbeantworter nutzen.

Rückrufe erfolgen so bald wie möglich.

Jeder Kunde hat einen Ausfalltermin Joker der nicht berechnet wird. Danach erfolgt jedoch der §615 BGB und auch alle weiteren  Folgetermine werden gelöscht. Um also einen neuen Termin zu bekommen, rutschen Sie automatisch wieder an das Ende der Warteliste.

Sollten Sie Wiederholungstäter sein und Ihre Termine regelmäßig absagen, erhalten Sie bei mir keine weiterenTermine mehr.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Ihnen ( im folgenden Kunde / Kundin) und dem Kosmetikstudio Auszeit im Spanger Hof. Inhaberin Melanie Wendland (im folgenden: Studio) geschlossenen Verträge.

 

1. Persönliche Daten und Datenschutz

 

Der Kunde / die Kundin versichert, alle für die professionelle Behandlung relevanten persönlichen Daten und Informationen in einer Anamnese dem Studio vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Insbesondere zählen hierzu Diabetes, bekannte Allergien, Operationen, Dauermedikamente sowie Krankheiten, insbesondere Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis C, HIV, Aids)

Bei einem viralen Infekt bzw. Erkältung und Herpes findet keine Behandlung statt!

Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich, Änderungen bzw. neu auftretende Krankheiten,Allergien sowie Dauermedikamente unaufgefordert mitzuteilen. Diese Daten werden in derKundenkartei in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Das Studio verpflichtet sich, diese Daten für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung zu nutzen und die Daten keinesfalls an Dritte weiterzugeben.

 

2. Terminvergabe und Terminverzug

 

Behandelt werden alle Personen ab 18 Jahren Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Das Studio arbeitet mit Wartelisten und Terminvergaben.

Auch mündlich vereinbarte Termine sind verbindlich.

Der Kunde  die Kundin ist verpflichtetm etwaige Absagen der Terimine mindestens 48 Stunden vor dem Termin dem Studio

Sagt der Kunde / die Kundin einen Termin nicht rechtzeitig ab, so ist ist der Kunde / die Kundin verpflichtet, für den ausgefallenen Termin das vereinbarte Entgeld ( entspricht den Preis der gebuchten Leistung) abzüglich nicht verbrauchter Materialien zu bezahlen. 

Auch auf spontan auftretende Krankheiten innerhalb der 48 Stunden vor dem Termin kann keine Rücksicht genommen werden.

Wenn der Kunde / die Kundin verspätet zum Termin erscheint, ist er / Sie auch dann zur Zahlung des vollen Behandlungspreises verpflichtet, wenn die Behandlungsdauer Aufgrund der Verspätung verkürzt ist.

Bei allen Behandlungen ist der volle Behandlungsbetrag zu entrichten.

Termine die Aufgrund höherer Gewalten nicht wahrgenommen werden können , werden neu vereinbart.

 

3. Preise, Gutscheine, Angebote und Zahlungsbedingungen

 

Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste (inkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer). Angebote und Aktionen sind nur in dem angegebenen Zeitraum gültig. Der Preis ist mit Beendigung der Behandlung in Bar fällig. Bei Verkäufen von Produkten oder Gutscheinen gilt dies entsprechend. Gutscheine können nicht in Bar ausgezahlt werden. Einzulösende Gutscheine sind vor der Behandlung vorzulegen und werden einbehalten.Sie haben eine Gültigkeit von zwei Jahren nach dem Ausstellungsdatum.

 

4. Gewährleistung

 

Innerhalb der Behandlung des jeweiligen Hautbildes werden entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch bzw. bei der Anamnese Seitens des Kunden / der Kundin nicht ausreichend oder wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Mängelanzeigen des Kunden / der Kundin bedürfen der Textform.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden / der Kundin richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

5. Haftung

 

Das Studio haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für leichte Fahrlässigkeit steht das Studionur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer (gesetzlichen) Garantiehaftung ein.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, sofern nicht eine Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht.

Dies gilt auch für die Haftung für die Verschulden von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.